Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Heinrich Nigges Elektroinstallationen Inh. Silas Hegemann, Münsterstraße 34–34a, 59065 Hamm (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

  3. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Überschreitungen bis zu 10 % gelten als genehmigt.

§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

  2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Termin ungehindert begonnen und durchgeführt werden können (z. B. Zugang zu Räumen, Stromanschluss, Baustellenfreiheit).

  3. Erforderliche Genehmigungen Dritter oder Behörden (sofern nicht anders vereinbart) hat der Kunde auf eigene Kosten beizubringen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder Materiallieferungen zu verlangen.

§ 5 Abnahme und Gefahrenübergang

  1. Nach Fertigstellung der Leistung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme kann auch durch Ingebrauchnahme (z. B. Einschalten der Anlage) oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

  2. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

  3. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne Angabe von Mängeln, gilt die Leistung nach Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Fertigstellungsmeldung als abgenommen.

§ 6 Gewährleistung und Mängelhaftung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des BGB (bei Bauwerken in der Regel 5 Jahre, bei Reparaturen/Wartung 2 Jahre).

  2. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme schriftlich angezeigt werden.

  3. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers Eingriffe oder Änderungen an der installierten Anlage vornehmen.

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.

§ 9 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Auftragnehmers (Hamm).

  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.